Balkonkraftwerk Förderung 2026: Zuschüsse und Steuer
Kurz gesagt
- Vom Bund gibt es keinen Zuschuss für Balkonkraftwerke. Der KfW-Kredit 270 schließt Steckersolargeräte ausdrücklich aus.
- Die wichtigste Förderung ist die Mehrwertsteuer von 0 Prozent beim Kauf. Sie ist nicht befristet, auch nicht bis Ende 2026.
- Landesprogramme laufen Stand 31.10.2026 nur noch in Mecklenburg-Vorpommern (Mieter, bis 500 Euro) und Hamburg (einkommensschwache Haushalte). Sachsen hat am 30. Juni 2026 aufgehört, Berlin fördert seit 2026 nicht mehr.
- Städte und Gemeinden zahlen meist 100 bis 400 Euro. Viele Töpfe sind 2026 schon leer, etwa in Köln, Bonn und Frankfurt.
- Fast überall gilt: erst Richtlinie lesen, dann kaufen. Viele Programme verlangen den Antrag vor dem Kauf.
Die Förderung für Balkonkraftwerke ändert sich so schnell wie kaum ein anderes Thema rund um Steckersolar. Programme starten mit wenigen Wochen Vorlauf, andere sind nach ein paar Monaten ausgeschöpft. Diese Übersicht zeigt dir den Stand vom 31. Oktober 2026: was der Bund bietet, welche Länder noch zahlen und welche Städte gerade fördern – oder eben nicht mehr.
Gibt es eine Bundesförderung für Balkonkraftwerke?
Nein, einen direkten Zuschuss vom Bund gibt es 2026 nicht. Auch der bekannte KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ hilft dir nicht weiter: Die KfW nennt Balkonkraftwerke und Steckeranlagen auf ihrer Programmseite ausdrücklich als nicht förderfähig. Der Kredit richtet sich an größere Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen.
Der Bund fördert Balkonkraftwerke trotzdem, nur eben indirekt:
- Steuer beim Kauf: Seit dem 1. Januar 2023 fällt auf Module, Wechselrichter und Speicher keine Mehrwertsteuer an (Details im nächsten Abschnitt).
- Steuer auf Erträge: Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen sind einkommensteuerfrei.
- Weniger Bürokratie: Seit Mai 2024 musst du dein Gerät nur noch im Marktstammdatenregister eintragen, die Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Wie das geht, steht in unserer Anleitung Balkonkraftwerk anmelden.
Nullsteuersatz: 0 % Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke
Der Nullsteuersatz ist die Förderung, die jeder bekommt – ohne Antrag, ohne Fördertopf und unabhängig vom Wohnort. Grundlage ist § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes. Danach beträgt die Umsatzsteuer 0 Prozent für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der wesentlichen Komponenten und der Speicher, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen installiert wird.
Umgangssprachlich heißt das „Mehrwertsteuerbefreiung“. Rechtlich ist es keine Befreiung, sondern ein eigener Steuersatz von null Prozent. Für dich macht das keinen Unterschied: Der Händler weist auf der Rechnung 0 Prozent aus, du musst nichts beantragen und nichts zurückfordern.
Ist der Nullsteuersatz befristet?
Nein. Diese Frage taucht immer wieder auf, oft mit dem Gerücht, die Regel laufe Ende 2026 aus. Das stimmt nicht:
- Im Gesetzestext von § 12 Absatz 3 UStG steht kein Enddatum.
- In § 28 UStG, wo der Gesetzgeber befristete Steuersätze sammelt (etwa die Mehrwertsteuersenkung 2020 oder den ermäßigten Satz für Gas bis März 2024), kommt der Nullsteuersatz für Photovoltaik nicht vor.
- Das Bundesfinanzministerium beantwortet die Frage in seinen FAQ wörtlich: „Nein, die Regelung ist nicht zeitlich befristet.“
Das Gerücht stammt vermutlich aus einer Verwechslung mit anderen, tatsächlich befristeten Steuersenkungen. Natürlich kann der Gesetzgeber den Steuersatz jederzeit per Gesetz ändern. Ein solches Vorhaben ist uns zum Stand 31.10.2026 aber nicht bekannt.
Was unter den Nullsteuersatz fällt
Das Bundesfinanzministerium hat die Details in mehreren Schreiben geregelt (27.02.2023, 30.11.2023 und 15.08.2024). Für Balkonkraftwerke wichtig:
| Was | Gilt der Nullsteuersatz? | Fundstelle |
|---|---|---|
| Balkonkraftwerk mit Modulen ab 300 Watt | ja | BMF-FAQ |
| Wechselrichter, Kabel, Halterung als Teil der Anlage | ja, als wesentliche Komponenten | § 12 Abs. 3 UStG, BMF-FAQ |
| Batteriespeicher für Solarstrom | ja | § 12 Abs. 3 UStG, BMF-FAQ |
| Mobile Camping-Module unter 300 Watt | nein | BMF-FAQ |
| Miete oder Leasing einer Anlage | nein, das ist keine Lieferung | BMF-FAQ |
Die 300-Watt-Grenze ist eine Vereinfachungsregel: Bei Modulen ab 300 Watt geht die Finanzverwaltung davon aus, dass sie fest installiert werden. Seit dem BMF-Schreiben vom 15. August 2024 gilt im Anwendungserlass außerdem die neue Grenze von 800 Voltampere Wechselrichterleistung statt 600 Watt. Was hinter der 800-Watt-Grenze steckt, erklären wir unter 800 Watt.
Rechenbeispiel: Ein Set, das netto 500 Euro kostet, hätte mit 19 Prozent Mehrwertsteuer 595 Euro gekostet. Der Nullsteuersatz spart dir hier also 95 Euro – mehr als viele kommunale Zuschüsse.

Einkommensteuer: Erträge bleiben steuerfrei
Seit 2022 sind Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit. § 3 Nr. 72 EStG nennt Anlagen auf, an oder in Gebäuden mit bis zu 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem. Ein Balkonkraftwerk mit bis zu 2.000 Watt Modulleistung liegt weit darunter.
In der Praxis spielt das für dich kaum eine Rolle: Ein Balkonkraftwerk ohne Einspeisevergütung erzielt meist gar keine Einnahmen, sondern spart nur Stromkosten. Du musst es weder in der Steuererklärung angeben noch ein Gewerbe anmelden. Bei Sonderfällen, etwa wenn du mehrere Anlagen betreibst oder vermietest, frag deinen Steuerberater oder das Finanzamt.
Einspeisung: Gibt es Geld für überschüssigen Strom?
In der Regel nicht. Strom, den du nicht selbst verbrauchst, fließt ins Netz. Laut Verbraucherzentrale werden Geräte, die nur im Marktstammdatenregister angemeldet sind, der Kategorie „unentgeltliche Abnahme“ zugeordnet. Eine Einspeisevergütung wäre theoretisch möglich, setzt aber einen Zähler und eine Anmeldung beim Netzbetreiber voraus – bei den kleinen Mengen eines Balkonkraftwerks lohnt sich das selten.
Die geplante EEG-Novelle, über die der Bundestag im Herbst 2026 berät, dreht sich vor allem um die Vergütung für Dachanlagen. Die Bundesregierung hält eine 20-jährige Einspeisevergütung für kleine Anlagen mit hohem Eigenverbrauch für nicht mehr nötig (pv magazine, 02.10.2026). Für Balkonkraftwerke ohne Vergütung ändert sich dadurch nach heutigem Stand nichts Wesentliches. Wie viel dein Gerät stattdessen an Stromkosten spart, rechnet dir unser Amortisationsrechner aus.
Förderung der Bundesländer 2026
Auf Landesebene ist die Förderung 2026 weitgehend ausgelaufen. Nach unserer Recherche zahlen nur noch zwei Länder direkte Zuschüsse für Balkonkraftwerke:
| Land | Programm | Betrag | Status 31.10.2026 |
|---|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | LFI M-V „Mini-Solaranlagen“ | max. 500 € je Anlage | läuft für Mieter; Mittel für Eigentümer ausgeschöpft |
| Hamburg | BUKEA mit Caritas, für einkommensschwache Haushalte | 90 % der Kosten, max. 500 € | läuft (Förderzeitraum bis 31.07.2027, Budget rund 580.000 €) |
| Sachsen | SAB, Programmteil B der FRL EEuS/2023 | 300 € pauschal | beendet am 30.06.2026 |
| Berlin | SolarPLUS, Baustein Steckersolar | – | beendet, im neuen SolarPLUS 2026 nicht mehr enthalten |
| Bayern, Hessen, NRW | – | – | kein Landeszuschuss für Balkonkraftwerke |
Mecklenburg-Vorpommern: Antragsberechtigt sind Mieter mit Erstwohnsitz im Land. Du stellst den Antrag erst nach Kauf und Installation, berücksichtigt werden nur Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022. Es zählt die Reihenfolge vollständiger Anträge, per E-Mail eingereichte Anträge sind unwirksam.
Hamburg: Das Programm richtet sich an Haushalte mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder ähnlichen Leistungen sowie an Haushalte mit Einkommen unter der Pfändungsgrenze. Beratung und Antrag laufen über den Stromspar-Check der Caritas.
Für Bayern, NRW und Hessen haben wir eigene Seiten mit allen Städten und Kreisen: Förderung Bayern, Förderung NRW und Förderung Hessen. Für die übrigen Bundesländer haben wir zum 31.10.2026 kein laufendes Landesprogramm gefunden.
Städte und Kreise mit Förderung: Stand 31.10.2026
Die meisten Zuschüsse kommen von Kommunen. Die folgende Tabelle zeigt eine Auswahl, die wir am 31.10.2026 auf den offiziellen Seiten der Städte geprüft haben. Sie ist nicht vollständig – in Deutschland gibt es mehrere hundert kleine Gemeindeprogramme.
| Ort | Zuschuss | Bedingungen | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| München | 0,40 €/Wp bis 800 Wp, max. 50 % der Kosten (bis 320 €); mit München-Pass 95 % | Antrag vor dem Kauf | läuft | Stadt München, FKG-Richtlinie (Stand 28.09.2026) |
| Darmstadt | 200 € (bis 450 W) oder 400 € (ab 450 W), max. 50 % | Antrag nach Kauf mit Rechnung und MaStR-Nachweis | läuft | Wissenschaftsstadt Darmstadt |
| Kassel | 150 € | Antrag vor dem Kauf, Programm 2024–2026 | läuft bis Ende 2026 | Stadt Kassel |
| Marburg | 50 % der Handwerkskosten, max. 400 €; mit MarburgPass 0,85 €/W | Anträge bis 30.11.2026 | läuft | Stadt Marburg |
| Mainz | 200 € | nur Haushalte mit geringem Einkommen, Antrag vor dem Kauf | läuft | Landeshauptstadt Mainz, Richtlinie 17.06.2026 |
| Gelsenkirchen | 100 € | Antrag nach Kauf mit MaStR-Nachweis | läuft, befristet bis 13.12.2026 | Stadt Gelsenkirchen, Richtlinie 2026 |
| Siegen | 50 €, mit Speicher 150 € | Rechnung ab 01.01.2025 | läuft bis 31.12.2027 | Stadt Siegen, Richtlinie 03.06.2026 |
| Schwandorf | 15 %, max. 180 € | nur Balkonkraftwerk ab 800 Wp mit Speicher ab 1.000 Wh | läuft seit 01.10.2026 | Stadt Schwandorf |
| Frankfurt am Main | früher 50 %, mit Frankfurt-Pass 75 % | – | ausgeschöpft seit 03.06.2025 | Stadt Frankfurt, Klimabonus |
| Köln | 150 €, mit Köln-Pass 300 € | – | ausgeschöpft für 2026 | Stadt Köln |
| Bonn | je nach Gruppe 100 bis 800 €/kWp | – | ausgeschöpft für 2026, 2027 offen | Bundesstadt Bonn |
| Augsburg | – | – | beendet am 15.12.2025 | Stadt Augsburg |
| Würzburg | früher 200 € | – | beendet, ab Förderperiode 2026 kein Zuschuss | Stadt Würzburg |
Weitere Städte, etwa Herne, Bottrop, Bochum, Kumhausen oder Bebra, findest du auf den Länderseiten. Für deinen Wohnort lohnt zusätzlich ein Blick in die Förderdatenbank des Bundes oder ein Anruf beim Klimaschutzmanagement deiner Stadt oder deines Landkreises.
So kommst du an die Förderung: 5 Regeln
Kommunale Programme sind kleinteilig und streng. Diese fünf Punkte entscheiden darüber, ob du das Geld bekommst:
- Reihenfolge prüfen. In München, Kassel oder Mainz ist ein Kauf vor dem Antrag förderschädlich. In Darmstadt, Gelsenkirchen und Mecklenburg-Vorpommern beantragst du dagegen erst nach dem Kauf. Lies die Richtlinie deines Ortes, bevor du bestellst.
- Fördertopf prüfen. Fast alle Programme laufen nur „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Steht auf der Stadtseite kein Hinweis auf einen Stopp, frag trotzdem kurz nach, ob noch Geld da ist.
- Technische Grenzen einhalten. Fast überall gelten 800 Watt Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung. Manche Städte setzen eigene Grenzen, etwa München mit 800 Wp je Wohneinheit für die Förderhöhe. Welche Steckdose du brauchst, steht unter Schuko oder Wieland?.
- Anmeldung nachweisen. Viele Städte verlangen die Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister. Melde das Gerät deshalb direkt nach dem ersten Einstecken an.
- Unterlagen aufheben. Rechnung mit Angabe der Leistung, Zahlungsbeleg, ein Foto der montierten Anlage und gegebenenfalls die Zustimmung des Vermieters. Versandkosten ziehen einige Städte vom förderfähigen Betrag ab.
Mieter: Was du vor dem Antrag klären musst
Mieter sind bei fast allen Programmen antragsberechtigt. Viele Städte verlangen aber die schriftliche Zustimmung des Eigentümers, zum Beispiel Darmstadt (eigenes Formular), Frankfurt und München. Seit dem 17. Oktober 2024 gehören Steckersolargeräte zu den privilegierten Maßnahmen im Mietrecht: Nach § 554 BGB kannst du verlangen, dass der Vermieter dir das Anbringen erlaubt. Ablehnen darf er nur, wenn ihm die Maßnahme auch unter Berücksichtigung deiner Interessen nicht zumutbar ist. Beim „Wie“, etwa bei der Befestigung, darf er mitreden. Die Zustimmung für den Förderantrag brauchst du trotzdem schriftlich – hol sie dir deshalb vor dem Antrag.
Für einkommensschwache Haushalte gibt es oft deutlich mehr Geld: in Hamburg bis 90 Prozent, in München mit München-Pass 95 Prozent, in Darmstadt bleibt ein Eigenanteil von 75 Euro je Gerät. Die Voraussetzung ist meist ein Sozialpass oder ein Leistungsbescheid, oft auch eine vorherige Energiesparberatung.
Woran Förderanträge am häufigsten scheitern
Die meisten Ablehnungen haben banale Gründe. Diese Fehler solltest du vermeiden:
- Zu früh gekauft: Bei Programmen mit Antrag vor dem Kauf zählt schon die verbindliche Bestellung als Beginn. In Frankfurt reicht laut Merkblatt bereits eine Anzahlung, um die Förderung zu verlieren. Ausnahme ist nur ein ausdrücklich vereinbartes Rücktrittsrecht für den Fall einer Ablehnung.
- Gebrauchtgerät: Fast alle Städte fördern nur Neugeräte. Gebrauchte Anlagen schließen etwa Gelsenkirchen und Schwandorf ausdrücklich aus.
- Falsche Leistung: Wer mehr als 800 Watt Wechselrichterleistung oder mehr als 2.000 Watt Modulleistung anmeldet, fällt aus den Programmen für Steckersolargeräte heraus. Was zählt, erklären wir unter 2.000 Watt.
- Unvollständige Unterlagen: Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel vergibt die Mittel nach der Reihenfolge vollständiger Anträge. Wer nachreichen muss, verliert seinen Platz.
- Zweites Gerät: Gefördert wird fast immer nur ein Balkonkraftwerk je Wohneinheit oder Haushalt.
Prüfe außerdem, ob du Förderungen kombinieren darfst. Einige Städte schließen andere Zuschüsse aus, andere erlauben sie ausdrücklich. Die Angabe steht in der jeweiligen Richtlinie, meist unter „Kumulierung“.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk auch ohne Förderung?
Meistens ja. Die Preise für Komplettsets sind in den letzten Jahren stark gefallen – Würzburg begründet das Ende seiner Förderung ausdrücklich damit. Ein Zuschuss von 100 oder 200 Euro verkürzt die Amortisationszeit, entscheidet aber selten darüber, ob sich das Gerät rechnet. Wichtiger sind Ausrichtung, Verschattung und dein Stromverbrauch am Tag.
Ob sich ein Balkonkraftwerk für dich lohnt, prüfst du mit dem Lohnt-sich-Rechner, den zu erwartenden Ertrag an deinem Standort mit dem Ertragsrechner. Aktuelle Preise und geprüfte Angebote findest du unter Angebote, alle Sets im Überblick im Vergleich.
Wie wir diese Übersicht pflegen
Stand: 31.10.2026. Wir prüfen alle Programme auf dieser Seite und den Länderseiten monatlich auf den offiziellen Seiten der Städte, Länder und Behörden. Händlerseiten und Förderportale nutzen wir nur als Hinweisgeber, nie als alleinigen Beleg. Wo wir den Status nicht sicher klären konnten, schreiben wir das ausdrücklich dazu.
Förderprogramme können sich von einem Tag auf den anderen ändern. Verbindlich sind immer die Richtlinie und die Auskunft deiner Stadt. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Günstige Sets mit 800-Watt-Wechselrichter
Preise: Datenstand Oktober 2026, können sich inzwischen geändert haben.
Speicher: — · Leistung: 800 W · ab 220 €
Speicher: — · Leistung: 800 W · ab 329 €
Speicher: — · Leistung: 800 W · ab 299 €